Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 28.04.2011 - 2 A 612/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7877
OVG Sachsen, 28.04.2011 - 2 A 612/08 (https://dejure.org/2011,7877)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.04.2011 - 2 A 612/08 (https://dejure.org/2011,7877)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. April 2011 - 2 A 612/08 (https://dejure.org/2011,7877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,7877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 60; AP-gDBPolV § 31 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine rügelose Übernahme des Nichtbestehensrisikos eines Prüflings bei vorherigem Vortrag von Rücktrittsgründen; Rügelose Übernahme des Nichtbestehensrisikos eines Prüflings bei vorherigem Vortrag von Rücktrittsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 649
  • DÖV 2011, 779
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1996 - 4 S 1684/95

    Prüfungsrecht: Geltendmachung eines besonderen Härtefalls im nachhinein ist nicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.04.2011 - 2 A 612/08
    Sie zielen darauf ab, dem Prüfungsbewerber eine zweite Widerholung der Prüfung einzuräumen, wenn Gründe für die Annahme bestehen, dass ein bisheriges Versagen in einer Ausnahmesituation wesentlich auch auf atypische leistungsmindernde Umstände zurückzuführen ist, die er nicht oder nur in geringerem Maße zu vertreten hat (vgl. VGH BW, Beschl. v. 13. März 1996 - 4 S 1684/95 -, juris Rn. 17).

    Fällt die Leistungsprognose nicht negativ aus, reduziert sich das Ermessen regelmäßig auf null, weil der Anspruch des Kandidaten auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern (Art. 33 Abs. 1 GG) oder seine Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und sein Anspruch auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) ihm einen Anspruch auf Zulassung verleihen (in diese Richtung auch VGH BW, Beschl. v. 13. März 1996 a. a. O., wo die Leistungsprognose indes vorrangig bereits im Tatbestand vorgenommen wird).

  • VGH Hessen, 08.02.1989 - 6 TG 4046/88

    Wiederholung der ersten juristischen Staatsprüfung im Ausnahmefall

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.04.2011 - 2 A 612/08
    29 Die Feststellung des Tatbestandsmerkmals des "begründeten Ausnahmefalls" oder des "begründeten Falls" als Voraussetzung für die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Überprüfung (vgl. SächsOVG a. a. O. Rn. 6; VGH BW, Urt. v. 9. Juli 1980 - IX 804/79 -, juris [Ls.]; OVG NRW a. a. O. Rn. 42; HessVGH, Beschl. v. 8. Februar 1989, NVwZ-RR 1989, 371; a. A.: BayVGH, Beschl. v. 12. Januar 1989, NVwZ-RR 1989, 198: "prüfungsähnliche Entscheidung").

    37 Wegen der besonderen Fallgestaltung kann der Senat die umstrittene Frage, ob Gründe, die im Wege einer Prüfungsverhinderungsanzeige, eines Prüfungsrücktritts oder einer Prüfungsanfechtung geltend gemacht werden können, allein oder zusammen mit anderen Umständen Grundlage der Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung sein können (so: VGH BW, Beschl. v. 13 März 1996 a. a. O. Rn. 19 f.; Hess VGH, Beschl. v. 8. Februar 1989 a. a. O. S. 371 f.) oder dies regelmäßig aus Gründen der Rechtssicherheit oder des Gleichheitssatzes ausscheidet (so: OVG NRW a. a. O. Rn. 38 f.; SächsOVG a. a. O. Rn. 7), offenlassen.

  • BGH, 25.06.2009 - V ZB 191/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.04.2011 - 2 A 612/08
    Da ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass die einem zuverlässigen Mitarbeiter erteilte Einzelweisung befolgt wird, ist für eine Fristversäumung in einem solchen Fall nicht die Büroorganisation, sondern allein der Fehler des Mitarbeiters ursächlich (BGH, Beschl. v. 25. Juni 2009 - V ZB 191/08 -, juris; Senatsbeschl. v. 15. März 2010 - 2 B 516/09 -, juris Rn. 4 ff.).
  • VerfGH Bayern, 24.02.1988 - 16-VII-86

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.04.2011 - 2 A 612/08
    39 Bei der Entscheidung über eine zweite Wiederholung ist eine Leistungsprognose vorzunehmen, die unter umfassender Einbeziehung aller möglicherweise das Leistungsbild des Prüflings beeinflussenden Umstände zu erstellen ist (vgl. VGH BW Beschl. v. 13 März 1996 a. a. O. sowie Urt. v. 9. Juli 1980 a. a. O.; BayVerfGH, Urt. v. 24. Februar 1988, BayVBl 1988, 300, 302).
  • OVG Sachsen, 15.03.2010 - 2 B 516/09

    Gesundheitliche Eignung für einen Beförderungsdienstposten im Bereich der

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.04.2011 - 2 A 612/08
    Da ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass die einem zuverlässigen Mitarbeiter erteilte Einzelweisung befolgt wird, ist für eine Fristversäumung in einem solchen Fall nicht die Büroorganisation, sondern allein der Fehler des Mitarbeiters ursächlich (BGH, Beschl. v. 25. Juni 2009 - V ZB 191/08 -, juris; Senatsbeschl. v. 15. März 2010 - 2 B 516/09 -, juris Rn. 4 ff.).
  • BVerwG, 08.03.1963 - VII B 90.61

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.04.2011 - 2 A 612/08
    Die Nachprüfung der einzelnen Voraussetzungen kann vom Gericht in einem erheblich größeren Umfang nachvollzogen werden, als dies bei Prüfungsentscheidungen selbst der Fall ist (BVerwG, Beschl. v. 8. März 1963 - VII B 90.61 -, juris Rn. 11).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.04.2011 - 2 A 612/08
    Das wertende Element und die Komplexität der zu treffenden Entscheidung rechtfertigen es, dem Prüfer bei der Bewertung einer Prüfungsleistung einen Bewertungsspielraum zuzubilligen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. April 1991, NJW 1991, 2005, 2007).
  • OVG Sachsen, 12.12.2007 - 4 B 412/07

    zweite Wiederholungsprüfung; besonders begründeter Ausnahmefall; Erfolgsprognose;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.04.2011 - 2 A 612/08
    Liegen indes atypische leistungsmindernde Umstände vor, lässt sich die Ungeignetheit eines Prüflings für einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Ausbildung trotz des zweifachen Prüfungsversagens ausnahmsweise nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. Dezember 2007 - 4 B 412/07 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1993 - 22 A 3246/92

    Zweite Wiederholungsprüfung; Begründeter Ausnahmefall

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.04.2011 - 2 A 612/08
    Allgemeine soziale Gesichtspunkte oder Konfliktlagen mit Dauercharakter müssen außer Betracht bleiben (vgl. SächsOVG, a. a. O.; VGH BW a. a. O., HessVGH, Urt. v. 22. Februar 1985 - 6 UE 2793/84 -, juris; OVG NRW, Urt. v. 26. November 1993 - 22 A 3246/92 - , juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 12.01.1989 - 7 CE 88.3403
    Auszug aus OVG Sachsen, 28.04.2011 - 2 A 612/08
    29 Die Feststellung des Tatbestandsmerkmals des "begründeten Ausnahmefalls" oder des "begründeten Falls" als Voraussetzung für die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Überprüfung (vgl. SächsOVG a. a. O. Rn. 6; VGH BW, Urt. v. 9. Juli 1980 - IX 804/79 -, juris [Ls.]; OVG NRW a. a. O. Rn. 42; HessVGH, Beschl. v. 8. Februar 1989, NVwZ-RR 1989, 371; a. A.: BayVGH, Beschl. v. 12. Januar 1989, NVwZ-RR 1989, 198: "prüfungsähnliche Entscheidung").
  • VGH Hessen, 22.02.1985 - 6 UE 2793/84
  • OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 822/10

    Wiederholung der der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bei Vorliegen

    Sie zielt darauf ab, dem Prüfungsbewerber eine zweite Wiederholung der Prüfung einzuräumen, wenn Gründe für die Annahme bestehen, dass sein bisheriges Versagen in einer Ausnahmesituation wesentlich auch auf atypische leistungsmindernde Umstände zurückzuführen ist, die er nicht oder nur in geringerem Maße zu vertreten hat (Senatsurt. v. 28. April 2011 - 2 A 612/08 -, juris und v. 16. Juni 2011 - 2 A 939/10 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 13. März 1996 - 4 S 1684/95 -, juris).

    19 Wegen der besonderen Fallgestaltung kann der Senat die umstrittene Frage, ob Gründe, die im Wege einer Prüfungsverhinderungsanzeige, eines Prüfungsrücktritts oder einer Prüfungsanfechtung geltend gemacht werden können, allein oder zusammen mit anderen Umständen Grundlage der Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung sein können (so: VGH BW, Beschl. v. 13 März 1996 a. a. O. Rn. 19 f.; Hess VGH, Beschl. v. 8. Februar 1989 a. a. O. S. 371 f.) oder dies regelmäßig aus Gründen der Rechtssicherheit oder des Gleichheitssatzes ausscheidet (so: OVG NRW a. a. O. Rn. 38 f.; SächsOVG a. a. O. Rn. 7), offenlassen (vgl. Senatsurt. v. 28. April 2011 a. a. O.).

    26 Bei der Entscheidung über eine zweite Wiederholung ist eine Leistungsprognose vorzunehmen, die unter umfassender Einbeziehung aller möglicherweise das Leistungsbild des Prüflings beeinflussenden Umstände zu erstellen ist (Senatsurt. v. 28. April 2011 a. a. O.; vgl. VGH BW Beschl. v. 13 März 1996 a. a. O. sowie Urt. v. 9. Juli 1980 a. a. O.; BayVerfGH, Urt. v. 24. Februar 1988, BayVBl 1988, 300, 302).

  • OVG Sachsen, 11.02.2016 - 2 A 428/14

    Zulassung zur zweiten Wiederholungsprüfung; Beamtenverhältnis auf Widerruf;

    Mit Urteil vom 24. April 2011 - 2 A 612/08 - verpflichtete der Senat die Beklagte, den Kläger zur zweiten Wiederholung der Laufbahnprüfung im gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzulassen, da ein begründeter Ausnahmefall i. S. d. § 31 Abs. 1 Satz 1 der maßgeblichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (AP- gDBPolV a. F.) bestehe.

    Solche Folgen sind für den Senat vorliegend nicht ersichtlich: Nachdem das Verwaltungsgericht die Bescheide über das Nichtbestehen der zweiten Wiederholungsprüfung aufgehoben hat, besteht der Anspruch des Klägers auf Zulassung zur zweiten Wiederholungsprüfung der Laufbahnprüfung im gehobenen Polizeivollzugsdienst (vgl. Senatsurteil v. 24. April 2011 - 2 A 612/08 -) fort.

    12 Das Ergebnis des vom Kläger letztlich erfolgreich geführten Rechtsstreits über die Rechtmäßigkeit der Prüfungsentscheidung aus dem Jahr 2003 (vgl. Senatsurt. v. 28. April 2011 - 2 A 612/08) ist damit für die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf ohne Belang.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2012 - 1 M 32/12

    Zulassung zur Wiederholungsprüfung unter Beendigung des Beamtenverhältnisses auf

    Die Feststellung des Tatbestandsmerkmals "besonders begründeter Einzelfall" als Voraussetzung für die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff im Übrigen der vollen verwaltungsgerichtlichen Überprüfung ( vgl.: OVG Sachsen, Urteil vom 28. April 2011 - 2 A 612/08 -, juris [m. w. N.] ).

    Im Ergebnis müssen zur Bejahung eines "besonders begründeten Einzelfalles" im Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 2 PrüfO B. A. PVD-LSA im vorgenannten Sinne daher atypische und nicht unerheblich leistungsmindernde prüfungsrechtlich relevante Umstände geltend gemacht werden und vorliegen, die vom Prüfling nicht zu beeinflussen oder sonst zu vertreten waren und sein Leistungsvermögen so erheblich beeinflusst haben, dass sein Prüfungsversagen darauf beruht ( vgl. insoweit auch: OVG Sachsen, Urteil vom 28. April 2011, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen, 13.06.2022 - 2 B 143/22

    Zweite Wiederholungsprüfung; besondere Härte

    Sie zielt darauf ab, dem Prüfungsbewerber eine zweite Wiederholung der Prüfung einzuräumen, wenn Gründe für die Annahme bestehen, dass sein bisheriges Versagen in einer Ausnahmesituation wesentlich auch auf atypische leistungsmindernde Umstände zurückzuführen ist, die er nicht oder nur in geringerem Maße zu vertreten hat (Senatsurt. v. 28. April 2011 - 2 A 612/08 -, juris und v. 16. Juni - 2 A 939/10 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 13. März 1996 - 4 S 1684/95 -, juris).

    Bei der Entscheidung über eine zweite Wiederholung ist eine Leistungsprognose vorzunehmen, die unter umfassender Einbeziehung aller möglicherweise das Leistungsbild des Prüflings beeinflussenden Umstände zu erstellen ist (Senatsurt. v. 28. April 2011 - 2 A 612/08 -, juris; vgl. VGH BW, Beschl. v. 13. März 1996 a. a. O.).

  • VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.342

    (Wieder-)Begründung eines Dienstverhältnisses zur Fortsetzung der

    Die Feststellung des Tatbestandmerkmals des "begründeten Ausnahmefalles" unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Überprüfung (vgl. SächsOVG, U.v. 28.4.2011 - 2 A 612/08 - juris).

    Es müssen daher atypische und nicht unerheblich leistungsmindernde prüfungsrechtlich relevante Umstände geltend gemacht werden und vorliegen, die vom Prüfling nicht zu beeinflussen oder sonst zu vertreten waren und sein Leistungsvermögen so erheblich beeinflusst haben, dass sein Prüfungsversagen darauf beruht (vgl. SächsOVG, U.v. 28.4.2011 - 2 A 612/08 - juris; OVG SA, B.v. 19.4.2012 - 1 M 32/12 - juris Rn. 23).

  • OVG Sachsen, 29.11.2012 - 2 B 374/12

    Zweite Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung, außergewöhnliche

    Bei der in diesem Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage vermag der Senat ebenfalls nicht zu erkennen, dass das Versagen des Antragstellers bei der Wiederholung des schriftlichen Teils der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2011/2 wesentlich (auch) auf atypische leistungsmindernde Umstände zurückzuführen ist, die dieser nicht oder nur in geringem Maße zu vertreten hat (vgl. Senatsurt. v. 28. April 2011 - 2 A 612/08 -, juris Rn. 28).

    Unter diesen Umständen kann der Senat offen lassen, ob die vom Antragsteller vorgetragenen Gründe, soweit sie im Wege einer Prüfungsverhinderung nach § 7 SächsJAPO hätten geltend gemacht werden können, überhaupt Grundlage der Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung sein können (vgl. Senatsurt. v. 28. April 2011 a. a. O., Rn. 37).

    Dies hätte durch ein amtsärztliches Zeugnis geschehen können; aber auch ein privatärztliches Zeugnis, etwa der den Antragsteller behandelnden HNO-Ärztin, hätte anerkannt werden können, soweit darin die seinerzeit erhobenen Befunde sowie die Art und die Auswirkungen der Erkrankung beschrieben werden (vgl. Senatsurt. v. 28. April 2011 a. a. O., Rn. 43).

  • VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.341

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Wiedereinstellung in das Beamtenverhältnis

    Die Feststellung des Tatbestandmerkmals des "begründeten Ausnahmefalles" unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Überprüfung (vgl. SächsOVG, U.v. 28.4.2011 - 2 A 612/08 - juris).

    Es müssen daher atypische und nicht unerheblich leistungsmindernde prüfungsrechtlich relevante Umstände geltend gemacht werden und vorliegen, die vom Prüfling nicht zu beeinflussen oder sonst zu vertreten waren und sein Leistungsvermögen so erheblich beeinflusst haben, dass sein Prüfungsversagen darauf beruht (vgl. SächsOVG, U.v. 28.4.2011 - 2 A 612/08 - juris; OVG SA, B.v. 19.4.2012 - 1 M 32/12 - juris Rn. 23).

  • OVG Sachsen, 13.07.2011 - 2 B 156/11

    Bachelor-Arbeit, Bearbeitungszeit, ECTS-Punkte, Ausnahmefall

    Auch können die Kriterien der Abwägungsentscheidung vom Gericht aufgedeckt und überprüft werden (vgl. Senatsurt. v. 28. April 2011 - 2 A 612/08 -, juris Rn. 28, 29).

    Darunter ist der lang dauernde Widerstreit zwischen den Anforderungen des Studiums und der Prüfungen einerseits und den aus der sozialen und familiären Umwelt des Prüflings hervorgehenden Anforderungen andererseits zu verstehen, denen der Prüfling ausgesetzt ist (vgl. Senatsurt. v. 28. April 2011 - 2 A 612/08 -, juris Rn. 28, 33; VGH BW, Urt. v. 8. Juli 1980 - IX 804/79 -).

  • OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 939/10

    Zulassung zur zweiten Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung;

    wenn Gründe für die Annahme bestehen, dass sein bisheriges Versagen in einer Ausnahmesituation wesentlich auch auf atypische leistungsmindernde Umstände zurückzuführen ist, die er nicht oder nur in geringerem Maße zu vertreten hat (Senatsurt. v. 28. April 2011 - 2 A 612/08 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 13. März 1996 - 4 S 1684/95 -, juris).
  • OVG Sachsen, 01.06.2015 - 5 A 705/13

    Berufungsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung (verneint); Empfangsbekenntnis;

    Da ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass die einem zuverlässigen Mitarbeiter erteilte Einzelweisung befolgt wird, ist für eine Fristversäumung in einem solchen Fall nicht die Büroorganisation, sondern allein der Fehler des Mitarbeiters ursächlich (BGH, Beschl. v. 25. Juni 2009, NJW 2009 2036; SächsOVG, Urt. v. 28. April 2011 - 2 A 612/08 -, juris Rn. 26).
  • OVG Sachsen, 22.04.2015 - 5 A 516/13

    Wiedereinsetzung, Zulassungsbegründungsfrist, Büroorganisation, Fristenkalender,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht